Nicht nur für kleine Shops besteht die Gefahr einer Abmahnung. Wie das Online-Magazin „t3n“ berichtet, droht der Reiseplattform „booking.com“ ein Scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof. Es geht um die Schaltfläche „Jetzt buchen“, mit der Nutzer:innen eine direkte Zahlungsverpflichtung eingehen. Sollte es hier zu einem Missverständnis kommen, stornieren die Nutzer:innen die Buchungsanfrage für ihr Hotel oder für ihren Flug. Damit kommt es zu hohen Stornierungsgebühren für Hotelbetreiber:innen und Fluggesellschaften.
Einer dieser Hotelbetreiberinnen verklagte einen Nutzer, da dieser vier Zimmer für fünf Übernachtungen über booking.com reservierte und anschließend nicht erschien. Die Zahlung an das Hotel blieb aus.
Wie lautet nun das Urteil des EuGH?
Die abschließende Beurteilung des Gerichts fällt klar zum Nachteil der Buchungsplattform aus. Somit sei die Formulierung „Buchung abschließen“, eher missverständlich und würde eher mit einer nicht-zahlungspflichtigen Reservierung oder Vorbestellung verbunden (t3n, 2022). Die Empfehlung des Urteils sind klare Formulierungen wie „Zahlungspflichtig bestellen“, damit bei den User:innen wirklich kein Zweifel besteht, bevor sie ihre Kaufentscheidung treffen.
Fazit
Für viele Online-Händler:innen ist klar: Die Gefahr von Abmahnungen im E-Commerce-Bereich ist sehr real. Jedoch sollten alle Besitzer:innen eines Online-Shops, große Sorgfalt bei der Formulierung aller Texte walten lassen. Nicht nur der wichtige Kaufabschluss, sondern auch Artikeltexte, Versandbeschreibungen und sonstige Inhalte sollten fachlich geprüft und so formuliert werden, dass sie jeder einfach verstehen kann. Unser unverbindlicher Tipp: Orientieren Sie sich nicht an der Konkurrenz, wenn es um rechtssichere Texte geht. Finden Sie Ihren eigenen Weg um Ihren Shop Abmahnsicher zu machen. Vorallem bei der Prüfung der Rechtlichen Dokumente (Datenschutz, AGB, Impressum), sollte nicht gespart werden. Wenn Sie diese Tipps beachten, steht Ihrem erfolgreichen Online-Business nichts mehr im Weg!