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Das Elektronische Hinweisgebersystem

Das Elektronische Hinweisgebersystem wird bald für viele europäische Unternehmen Pflicht. Besonders in Deutschland bereiten sich Mittelständische Unternehmen auf die Einführung einer internen elektronischen Meldestelle vor. Aktuell soll die neue Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten gelten. Bis 2023 soll die Pflicht eines digitalen Meldekanals für Whistleblower sogar für Unternehmen mit 50 Beschäftigten ausgeweitet werden.

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Das Elektronische Hinweisgebersystem wird bald für viele europäische Unternehmen Pflicht. Besonders in Deutschland bereiten sich Mittelständische Unternehmen auf die Einführung einer internen elektronischen Meldestelle vor. Aktuell soll die neue Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten gelten. Bis 2023 soll die Pflicht eines digitalen Meldekanals für Whistleblower sogar für Unternehmen mit 50 Beschäftigten ausgeweitet werden.

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Das Elektronische Hinweisgebersystem wird bald für viele europäische Unternehmen Pflicht. Besonders in Deutschland bereiten sich Mittelständische Unternehmen auf die Einführung einer internen elektronischen Meldestelle vor. Aktuell soll die neue Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten gelten. Bis 2023 soll die Pflicht eines digitalen Meldekanals für Whistleblower sogar für Unternehmen mit 50 Beschäftigten ausgeweitet werden.

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